Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite findest Du eine Übersicht über häufige Fragen, die uns gestellt werden. Wir haben diese für Dich in Kategorien sortiert, damit Du die richtigen Informationen zu unseren Seminaren, unserem Online-Rechner und dem Thema Rente im Allgemeinen bekommst.
Einige Fragen rund um das Thema Rente werden auch in unseren Erklärvideos beantwortet, welche du hier findest.
Häufige Fragen rund um das Thema Rente
Wie kann ich einen Versichertenberater oder einen Versichertenältesten in meiner Nähe finden. Die ehrenamtlichen Versichertenberater und Versichertenälteste informieren Dich zu Fragen rund um die Rente.
Zur Online-Suche bei der Deutschen Rentenversicherung kommst Du hier.
Welche Tätigkeiten in den Aufgabenbereich eines Versichertenältesten fallen und wann ein Rentenberater konsultiert werden muss, erfährst du hier
Wie kann ich eine Rentenauskunft anfordern, bzw. wie erhalte ich diese? Eine aktuelle Rentenauskunft kannst Du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dazu benötigst Du deine Rentenversicherungsnummer, die Du z.B. auf Deiner Renteninformation oder Rentenauskunft findest. Diese hat das folgende Schema: 12 061258 K
Klick auf den Link „Rentenauskunft erhalten“ und befolge die folgenden Schritte:
- Wähle „Versicherungsverlauf/ Rentenauskunft“ aus
- Gib Deine Versicherungsnummer ein
- Gib Deinen Namen vollständig ein
- Klicke auf „Absenden“
Die Rentenauskunft wird Dir dann an die Adresse geschickt, welche der Rentenversicherung bekannt ist.
Den Unterschied zwischen Rentenauskunft und Renteninformation und welche Informationen Du nur durch die Rentenauskunft erhältst, erfährst Du hier
Als Betriebsrat sollte eine Bewusstsein dafür vorliegen, dass die Sensibilisierung bezüglich Rente und Altersteilzeit wichtig ist. Aus diesem Grund haben wir eine Präsentation angefertigt, welche z.B. auf der Betriebsversammlung verwendet werden kann.
Darüber hinaus kannst Du deinen Kollegen/*innen unsere Erklärfilme zeigen, um Effekte besser darzustellen und Irrtümer zu klären. Die beiden folgenden Videos eigenen sich besonders: „Abzüge von der Rente“ und „Teure Fehler beim Übergang in die Rente“
Abzüge von der Rente sind keine Seltenheit, denn Sie unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Somit können Steuern und Solidaritätszuschlag anfallen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen ca. 11 % Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen. Ein Beispiel wird in diesem Video genauer erläutert.
Rentenberater und Versichertenälteste unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Tätigkeiten.
Die ehrenamtlichen Versichertenältesten der Deutschen-Rentenversicherung helfen bei der Erstellung des Rentenantrags und nehmen diesen entgegen. Darüber hinaus können sie eine Kontenklärung durchführen.
Die Leistungen der Versichertenältesten sind unentgeltlich für Versicherte.
Im Gegensatz zu den Versichertenältesten handelt es sich bei Rentenberatern um Rechtsberater mit Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister. Die Voraussetzung für die Eintragung sind mindestens zwei Jahre praktische Sachkunde, sowie den Erwerb theoretischer Sachkunde, welche durch Prüfung nachgewiesen wird. Rentenberater dürfen ihre Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten und ihre Rentenansprüche klären. Sie arbeiten dabei unabhängig von der Deutschen-Rentenversicherung.
Wie du Versichertenälteste in deiner Nähe finden kannst, erläutern wir Dir hier oder gelange hier direkt zur Seite der Deutschen Rentenversicherung
Die Unterschiede zwischen Renteninformation und Rentenauskunft erläutern wir in diesem Video.
Im Rahmen einer Kontenklärung wird Dein Versicherungsverlauf bereinigt. Die Rentenversicherung teilt Dir mit welche Zeiten ungeklärt sind und fordert Dich zum Nachweis entsprechender Zeiten auf. Dies geschieht in der Regel mit Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunden oder Arbeitsverträgen.
Den Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung kannst Du hier stellen.
Neben der grundsätzlichen Möglichkeit die Kontenklärung eigenständig durchzuführen, können dich die Versichertenältesten bei der Antragsstellung für eine Kontenklärung unterstützen.
Wann kann ich in Rente gehen? Auf welche Rente Du oder Deine Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch haben und welche Kriterien für die jeweilige Rentenart erfüllt sein müssen, erfährst Du in diesem Video!
Es bestehen Möglichkeiten, um eine Rentenminderung auszugleichen. Jeder, der von einem Rentenbeginn mit Abschlag betroffen ist, kann zusätzlich Einzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Du kannst zunächst unverbindlich einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, um weitere Informationen zu bekommen. Dir wird dann der Betrag genannt den Du maximal zahlen darfst. Mit dem Antrag verpflichtest Du Dich nicht zur Zahlung.
Zum Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hier erfährst du, zu welchen Abschlägen und Rentenminderungen es bei der Rente kommen kann.
Häufige Fragen zu unserem Online-Rechner
Wie unterscheidet sich unser Bericht zu den Informationen in Rentenauskunft und Renteninformation?
Unser individueller Bericht unterscheidet sich von Rentenauskunft und Renteninformation, um Dich bestmöglich zu beraten.
Unser Online-Programm baut auf den Informationen der Rentenauskunft und Renteninformation auf und ergänzt diese. Wir beziehen zudem Angaben in das Programm mit ein, die der Rentenversicherung nicht vorliegen oder für deren Bereiche diese nicht zuständig ist. Diese Angaben kombinieren und analysieren wird, um diese im Anschluss zu verarbeiten. Wir fokussieren uns auf die Informationen, die für Dich wichtig sind! Die Ergebnisse arbeiten wir auf und stellen sie übersichtlich in einem Bericht mit grafischen Abbildungen dar.
Zusätzlich lässt sich mit dem Programm auf einfache Art und Weise Altersteilzeit umfänglich darstellen.Dabei werden sowohl die gesetzlichen als auch die tariflichen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen berücksichtigt.
Insbesondere die folgenden Punkte finden Berücksichtigung:
- Der frühste Zeitpunkt für das Ende der Altersteilzeit
- Der späteste Zeitpunkt für des Ende der Altersteilzeit
- Der frühste Beginn der Altersteilzeit
- Die längst mögliche Dauer der Altersteilzeit (wenn zutreffend) vor:
- dem frühsten Rentenbeginn mit Abschlag
- dem frühsten Rentenbeginn ohne Abschlag
- der Regelaltersrente
- Berechnung der Rentenhöhe unter Berücksichtung der ermittelten Altersteilzeit entsprechend des zugrunde zu legenden Höherversicherungsbetrags für die Rentenversicherung
Durch die einfache Berechnung lassen sich unterschiedliche Ausstiegswege planen und miteinander vergleichen. Mit der Nutzung des Online-Rechners können Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen den Kolleginnen und Kollegen Wege aufzeigen, die die Rentenversicherung nicht aufzeigen kann.
Die Informationen der Rentenversicherung enthalten keinerlei Informationen zur Altersteilzeit. Auch in persönlichen Beratungsterminen bei der Rentenversicherung bekommt man dazu keine Informationen, da es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, zur Altersteilzeit zu beraten und die tariflichen Regelungen dort auch nicht bekannt sind.
Du kannst dir hier einen Beispielbericht und unsere Produktbeschreibung herunterladen.
Die Informationen im Rentenbericht sind individuell. Da ein Bericht immer auf die Situation und Berechnungsgrundlagen einer Person zugeschnitten ist, sieht dieser von Person zu Person verschieden aus. Du hast allerdings die Möglichkeit dir einen Beispielbericht anzuschauen.
Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit dich über unser Angebot hier zu informieren und eine Lizenz für unseren Rentenrechner online zu bestellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, kannst Du unverbindlich über unser Kontaktformular ein Angebot anfordern. Wir schicken Dir unser Angebot darauf per E-Mail zu.
Alle Daten welche von Dir zur Rentenberechnung bzw. Berichtserstellung eingegeben werden, werden von uns höchst vertraulich behandelt. Aus Überzeugung verkaufen wir keine Daten und nutzen diese ausschließlich für den bestimmten Zweck!
Unser Rentenrechner hat keine spezifischen Anforderungen. Das Online-Programm ist web-basiert und kann grundsätzlich mit jedem Browser aufgerufen werden. Es ist keine Installation notwendig. Der Browser sollte auf dem neusten Stand sein und es sollte sichergestellt werden, dass Java Script aktiviert ist.
Der Online-Rechner bzw. der Rentenrechner bietet hinreichende Funktionen für eine individuelle Berichtsanfertigung. In ihm werden individuelle Informationen zum Eintritt und zum Übergang in die Altersrente aufbereitet und dargestellt. Anschließend werden in einem Bericht sämtliche Informationen angereichert und die Ergebnisse anschaulich dargestellt.
Einen genaue Produktbeschreibung findest du hier
Unsere Lizenzen für den Rentenrechner bzw. unser Online-Programm können von Betriebsräten, Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und anderen betrieblichen Interessensvertretungen erworben werden. Bei uns soll der Kunde im Fokus stehen. Wir wollen den betrieblichen Interessenvertretungen durch das Online-Programm eine Hilfestellung bieten, damit diese ihre Kolleginnen und Kollegen optimal beraten können. Da wir den zeitlichen und finanziellen Aufwand ausschließlich aus eigenen Mitteln decken und keine Fördergelder oder Zuschüsse bekommen, können wir nur so sicherstellen, dass wird diese Arbeit unabhängig fortführen können und der Kunde weiterhin im Fokus steht.
Auf folgender Seite findest du unsere Lizenzen
Unsere Demoversion dient dem Zweck, dass Du dir einen Überblick über unser Online-Programm und Rentenrechner machen kannst. Deshalb kannst du alle Funktionen und Informationen sehen. Die Werte, die als Berechnungsgrundlage dienen, sind dabei jedoch nur eingeschränkt anpassbar.
Für die uneingeschränkte Nutzung, muss eine Lizenz erworben werden.
Mit unserem Online-Programm wird ein individueller Rentenbericht erstellt.
Der Bericht basiert auf den vom Nutzer gemachten Eingaben, die im wesentlichen der Rentenauskunft und der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen sind. Zusätzliche Angaben zum Grad der Behinderung, zur Altersteilzeit und zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sorgen für einen individuellen Bericht.
Hier findest du einen Beispielbericht.Unser Angebot und unser Online-Rechner richtet sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern an Unternehmer (vgl. § 14 BGB). Zielgruppe dabei sind Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und sonstige betriebliche Interessenvertretungen, welche die Lizenz über ihren Arbeitgeber bestellen können.
Für Privatpersonen existiert ein eigenes Angebot.
Häufige Fragen zu unseren Seminaren
Wir erhalten immer gerne Feedback zu unseren Seminaren. Sollte einmal nicht alles klar geworden sein, dann kannst Du uns unter dieser E-Mail Adresse erreichen: info@clever-in-rente.de. Darüber hinaus freuen wir uns auch über eine positive Bewertung in den einschlägigen Suchmaschinen.
Unsere Seminare bieten wir immer zusammen mit einem Bildungswerk an. Eine Übersicht unserer Partner findest du hier. In der Regel lassen sich unsere Seminare über die Suchfunktion der jeweiligen Webseite des gewerkschaftlichen Bildungswerkes finden.
Unsere Seminare decken die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG ab.
Demnach ist es nach § 37 Abs. 2 BetrVG möglich, dass sich die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreien lassen können. Der § 37 Abs. 3 BetrVG findet ebenso Anwendung
Wie verhält sich die Haftung bei Beratungen durch den Betriebsrat? Unter diesem Link findest du alle Informationen bezüglich der Haftung. Grundsätzlich können Betriebsräte Arbeitnehmer bedenkenlos und ohne Haftungsrisiko beraten. Einzig vor einer bewussten Falschberatung wird an dieser Stelle abgeraten.
Unsere Seminare zum Thema Rente und Altersteilzeit richten sich an betriebliche Interessenvertretungen. Das Angebot für Privatpersonen befindet sich zurzeit noch im Aufbau. Um über alle aktuellen und relevanten Informationen bezüglich des kommenden Angebots informiert zu werden, kannst Du dich für unseren Newsletter eintragen.
Wenn bis jetzt noch keine Seminare in deiner Nähe stattfinden, prüfen wir gerne ein mögliches Angebot auch in deiner Nähe. Kontaktiere uns bezüglich deines Anliegens gerne unter info@clever-in-rente.de
Wann und wo die nächsten Seminare stattfinden, erfährst du über die Seminarübersicht
Auf unserer Seminarübersicht findest Du die typische Reihenfolge, nach der unsere Seminare belegt werden sollten. Das Seminar „Das kleine Einmaleins der Rente“ kann dabei optional vorangestellt werden, um ein solides Fundament und einen leichten Einstieg zu gewährleisten. Bei Auswahl eines Seminares in der Übersicht werden Dir zusätzlich die einzelnen Voraussetzungen auf der linken Seite aufgelistet.
Beispiel: Für das Aufbauseminar „Früher Ausscheiden mit Altersteilzeit “ sollte das Startseminar „Rente – Was ist möglich vor 67“ besucht worden sein.
Die Seminare richten sich an betriebliche Interessenvertretungen den Betriebsrat, Personalräte, oder Schwerbehindertenvertretungen. Für Privatpersonen entwickeln wir ein eigenes Angebot, welches auf private Interessen zugeschnitten ist
Sollte eine Frage hier dennoch nicht beantwortet werden, sende uns gerne eine Nachricht an info@clever-in-rente.de oder schau dir einen unserer Erklärfilme an . Wir versuchen Deine Frage so schnell es geht zu beantworten.