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Rechtskonforme Rentenberatung

Wir sind zugelassene Rentenberater mit besonderer Sachkunde im Sozialrecht und arbeiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 10 RDG). Die Erstberatung rechnen wir nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Sie wollen Ihre Ansprüche sichern und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen? Wir sind die Experten zum Thema Rente und Sozialversicherung.

Konkret beraten wir zum Übergang in die Altersrente, Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung, Aufhebungsvertägen uvm.
 
Tel. Terminvereinbarung: 0177 675 90 28