Rentenberater und Versichertenälteste unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Tätigkeiten.
Die ehrenamtlichen Versichertenältesten der Deutschen-Rentenversicherung helfen bei der Erstellung des Rentenantrags und nehmen diesen entgegen. Darüber hinaus können sie eine Kontenklärung durchführen.
Die Leistungen der Versichertenältesten sind unentgeltlich für Versicherte.
Im Gegensatz zu den Versichertenältesten handelt es sich bei Rentenberatern um Rechtsberater mit Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister. Die Voraussetzung für die Eintragung sind mindestens zwei Jahre praktische Sachkunde, sowie den Erwerb theoretischer Sachkunde, welche durch Prüfung nachgewiesen wird. Rentenberater dürfen ihre Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten und ihre Rentenansprüche klären. Sie arbeiten dabei unabhängig von der Deutschen-Rentenversicherung.
Wie du Versichertenälteste in deiner Nähe finden kannst, erläutern wir Dir hier oder gelange hier direkt zur Seite der Deutschen Rentenversicherung
Unser Rentenrechner hat keine spezifischen Anforderungen. Das Online-Programm ist web-basiert und kann grundsätzlich mit jedem Browser aufgerufen werden. Es ist keine Installation notwendig. Der Browser sollte auf dem neusten Stand sein und es sollte sichergestellt werden, dass Java Script aktiviert ist.
Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit dich über unser Angebot hier zu informieren und eine Lizenz für unseren Rentenrechner online zu bestellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, kannst Du unverbindlich über unser Kontaktformular ein Angebot anfordern. Wir schicken Dir unser Angebot darauf per E-Mail zu.
Unser individueller Bericht unterscheidet sich von Rentenauskunft und Renteninformation, um Dich bestmöglich zu beraten.
Unser Online-Programm baut auf den Informationen der Rentenauskunft und Renteninformation auf und ergänzt diese. Wir beziehen zudem Angaben in das Programm mit ein, die der Rentenversicherung nicht vorliegen oder für deren Bereiche diese nicht zuständig ist. Diese Angaben kombinieren und analysieren wird, um diese im Anschluss zu verarbeiten. Wir fokussieren uns auf die Informationen, die für Dich wichtig sind! Die Ergebnisse arbeiten wir auf und stellen sie übersichtlich in einem Bericht mit grafischen Abbildungen dar.
Zusätzlich lässt sich mit dem Programm auf einfache Art und Weise Altersteilzeit umfänglich darstellen.Dabei werden sowohl die gesetzlichen als auch die tariflichen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen berücksichtigt.
Insbesondere die folgenden Punkte finden Berücksichtigung:
- Der frühste Zeitpunkt für das Ende der Altersteilzeit
- Der späteste Zeitpunkt für des Ende der Altersteilzeit
- Der frühste Beginn der Altersteilzeit
- Die längst mögliche Dauer der Altersteilzeit (wenn zutreffend) vor:
- dem frühsten Rentenbeginn mit Abschlag
- dem frühsten Rentenbeginn ohne Abschlag
- der Regelaltersrente
- Berechnung der Rentenhöhe unter Berücksichtung der ermittelten Altersteilzeit entsprechend des zugrunde zu legenden Höherversicherungsbetrags für die Rentenversicherung
Durch die einfache Berechnung lassen sich unterschiedliche Ausstiegswege planen und miteinander vergleichen. Mit der Nutzung des Online-Rechners können Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen den Kolleginnen und Kollegen Wege aufzeigen, die die Rentenversicherung nicht aufzeigen kann.
Die Informationen der Rentenversicherung enthalten keinerlei Informationen zur Altersteilzeit. Auch in persönlichen Beratungsterminen bei der Rentenversicherung bekommt man dazu keine Informationen, da es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, zur Altersteilzeit zu beraten und die tariflichen Regelungen dort auch nicht bekannt sind.
Du kannst dir hier einen Beispielbericht und unsere Produktbeschreibung herunterladen.
Unsere Lizenzen für den Rentenrechner bzw. unser Online-Programm können von Betriebsräten, Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und anderen betrieblichen Interessensvertretungen erworben werden. Bei uns soll der Kunde im Fokus stehen. Wir wollen den betrieblichen Interessenvertretungen durch das Online-Programm eine Hilfestellung bieten, damit diese ihre Kolleginnen und Kollegen optimal beraten können. Da wir den zeitlichen und finanziellen Aufwand ausschließlich aus eigenen Mitteln decken und keine Fördergelder oder Zuschüsse bekommen, können wir nur so sicherstellen, dass wird diese Arbeit unabhängig fortführen können und der Kunde weiterhin im Fokus steht.
Auf folgender Seite findest du unsere Lizenzen
Alle Daten welche von Dir zur Rentenberechnung bzw. Berichtserstellung eingegeben werden, werden von uns höchst vertraulich behandelt. Aus Überzeugung verkaufen wir keine Daten und nutzen diese ausschließlich für den bestimmten Zweck!
Mit unserem Online-Programm wird ein individueller Rentenbericht erstellt.
Der Bericht basiert auf den vom Nutzer gemachten Eingaben, die im wesentlichen der Rentenauskunft und der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen sind. Zusätzliche Angaben zum Grad der Behinderung, zur Altersteilzeit und zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sorgen für einen individuellen Bericht.
Hier findest du einen
Beispielbericht.
Die Informationen im Rentenbericht sind individuell. Da ein Bericht immer auf die Situation und Berechnungsgrundlagen einer Person zugeschnitten ist, sieht dieser von Person zu Person verschieden aus. Du hast allerdings die Möglichkeit dir einen Beispielbericht anzuschauen.
Der Online-Rechner bzw. der Rentenrechner bietet hinreichende Funktionen für eine individuelle Berichtsanfertigung. In ihm werden individuelle Informationen zum Eintritt und zum Übergang in die Altersrente aufbereitet und dargestellt. Anschließend werden in einem Bericht sämtliche Informationen angereichert und die Ergebnisse anschaulich dargestellt.
Einen genaue Produktbeschreibung findest du hier
Unser Angebot und unser Online-Rechner richtet sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern an Unternehmer (vgl. § 14 BGB). Zielgruppe dabei sind Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und sonstige betriebliche Interessenvertretungen, welche die Lizenz über ihren Arbeitgeber bestellen können.
Für Privatpersonen existiert ein eigenes Angebot.